Abschlussliste für den Jahresabschluss
Einmal im Jahr halten wir auf den Bilanzstichtag fest, wie es um Ihr Geschäft finanziell steht. Mit der Abschlussliste – auch «Inventar» genannt – erfassen Sie alle offenen Posten per Stichtag. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihre Jahresrechnung und die Steuererklärung.
Vorlage und Anleitung herunterladen
- 📄 Anleitung zur Abschlussliste für alle Rechtsformen (PDF)
- 📊 Excel-Vorlage für Einzelfirmen und Selbständigerwerbende
- 📊 Excel-Vorlage für GmbH und AG
Die Register 1–9 sind in beiden Vorlagen gleich. Unterschiedlich ist nur Register 10: Einzelfirmen beantworten ein paar kurze Fragen, GmbH und AG ergänzende Angaben für den Anhang der Jahresrechnung.
Wozu dient die Abschlussliste?
Während des Jahres zeigt die Buchhaltung nur, was effektiv bezahlt oder verbucht wurde. Am Jahresende gibt es aber fast immer offene Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind – diese gehören trotzdem ins richtige Geschäftsjahr. Die Abschlussliste sorgt dafür, dass jede Einnahme und Ausgabe im richtigen Jahr landet. Kurz gesagt: eine Momentaufnahme Ihres Geschäfts per Stichtag, in der Regel der 31. Dezember.
Die einzelnen Abschnitte
- Kasse, Post, Banken, Darlehen, Wertschriften: alle Geschäftskonti mit dem Saldo per Stichtag – nur Geschäftskonti, keine privaten. Bitte Kontoauszug beilegen.
- Übrige Guthaben: Geld, das Ihnen zusteht, aber noch nicht eingetroffen ist, z. B. Erwerbsersatz (EO) oder Rückerstattungen der Krankentaggeldversicherung.
- Forderungen: alle Kundenrechnungen, die per Stichtag noch nicht bezahlt sind. Rechnungen, bei denen Sie nicht mehr mit einer Zahlung rechnen, markieren Sie mit «X». Eine Debitorenliste aus Ihrer Software genügt.
- Nicht fakturierte Dienstleistungen: Arbeiten, die Sie bereits geleistet, aber noch nicht verrechnet haben.
- Warenvorräte: der Wert Ihres Warenlagers per Stichtag. Das Total genügt, die detaillierte Liste bewahren Sie selbst auf.
- Übrige Verbindlichkeiten: Leistungen, die Sie erhalten haben, für die aber noch keine Rechnung vorliegt, z. B. noch nicht ausbezahlte Löhne.
- Verbindlichkeiten: alle Lieferantenrechnungen, die per Stichtag noch offen sind – auch wenn die Rechnung erst nach dem Stichtag kommt, die Leistung aber im alten Jahr erfolgte.
- Privatanteile: Nutzen Sie Geschäftsauto, Handy oder Räume auch privat, wird ein Privatanteil ausgeschieden. Für ein privat genutztes Geschäftsfahrzeug gilt pauschal 10.8 % des Kaufpreises ohne MWST pro Jahr, mindestens CHF 1'800. Melden Sie uns auch, wenn Sie privat Kosten fürs Geschäft übernommen haben (z. B. Arbeitsraum zu Hause).
- Buchungsbeleg: füllen wir für Sie aus.
- Weitere Angaben (GmbH/AG): Fragen zu Änderungen bei Sitz oder Rechtsform, Mitarbeitenden, Darlehen von nahestehenden Personen oder besonderen Ereignissen nach dem Stichtag – für den Anhang der Jahresrechnung.
Praktische Tipps
- Was nicht zutrifft, lassen Sie einfach leer.
- Listen aus Ihrer Buchhaltungs- oder Fakturierungssoftware (Debitoren, Kreditoren, Lager) dürfen Sie direkt beilegen.
- Legen Sie wo möglich Bestätigungen und Auszüge bei.
- Rechnen Sie alle Beträge exakt auf den Bilanzstichtag ab.
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